Achtung: Dieses Gerät kann auf Antrag von der Krankenkasse bezahlt werden! Info hierzu »
Das Farberkennungsgerät beta-color II wurde entwickelt, um allen Menschen, die Farben nicht oder nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können, eine sinnvolle und für jedermann leicht verwendbare Alltagshilfe an die Hand zu geben.| Farbmessung am Objekt und Ansage des Messergebnisses |
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| Überprüfen auf Mehrfarbstruktur | Drücken Sie nach Aufsetzen des Messkopfes die Farbtaste und bewegen gleichzeitig den Messkopf über die Messfläche (Ansage der Strukturstärke bei Mehrfarbigkeit). |
| Farbmessung in Entfernung zum Objekt und Helligkeitsmessung |
Halten Sie den Sensorkopf in Richtung des zu messenden Objektes und drücken und halten Sie die Farbtaste. Es wird zuerst die
absolut gemessene Helligkeit und anschließend die ermittelte Farbe angesagt, die der Sensorkopf sieht. Danach (Taste weiterhin
gedrückt halten) aktiviert das beta-color II den äLicht zu Ton“ Umsetzer. Das beta-color II bleibt in diesem Zustand, bis die
linke Taste losgelassen wird und das Gerät damit abschaltet. Der Licht zu Ton Umsetzer wandelt das einfallende Licht in eine Serie von Klickimpulsen um. Fällt wenig Licht auf den Farbsensor, sind die Pausen zwischen den Klickgeräuschen groß und man hört einzelne Klicks. Mit steigender Lichtmenge verschmelzen die Klicks zu einem Ton mit steigender Tonhöhe. Ist die maximal messbare Lichtstärke erreicht, steigt die ausgegebene Tonhöhe nicht weiter an. |
| Verändern der Ansagelautstärke | Führen Sie durch drücken der linken Taste eine Kontaktfarbmessung durch. Im Anschluss an die Ansage der Farbkoordinaten drücken Sie kurz die rechte Taste. Dadurch wählen Sie die nächste Lautstärkestufe aus. |
| Wobei hilft Ihnen beta-color II? | |
| Das Farberkennungsgerät hilft Ihnen z.B. bei |
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| Art.-Nr | Bezeichnung | Preis | Anz |
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Die Waren können im Design von den Abbildungen abweichen! Auf Batterien wird keine Garantie gegeben, sie dienen der Veranschaulichung der Gebrauchsfähigkeit. BHVD ist gemäß §4 Nr. 19a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
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letzte Änderung: 12. April 2010 Nr:
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